Barrierefreiheitserklärung
Gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium für Landesverteidigung ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website milak.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Die Information, die in einzelne Infografiken verpackt ist, lässt sich nicht durch den Alternativtext beschreiben. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Einzelne Felder von Formularen sind per Tastatur nicht vollständig nutzbar.
- Unsere Videos werden auf der Video-Plattform "Youtube" gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien (Text) zur Verfügung zu stellen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
- Einige PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Wir planen für neue PDF- bzw. Word-Dokumente, die Barrierefreiheitsanforderungen nach WCAG 2.1 und – wo möglich – nach PDF/UA zu berücksichtigen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.10.2019 erstellt.
Die Website wurde im Dezember 2018 und im Oktober 2019 einem Selbsttest nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA unterzogen.
Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderung können Sie per E-Mail an das Redaktionsteam der Theresianischen Militärakademie senden: redaktion.milak@bmlv.gv.at – Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Fakultative Inhalte
Die Redaktion der Website der Theresianischen Militärakademie ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinem Internet-Angebot bemüht und orientiert sich dabei in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.1.
Die Website milak.at wurde im Dezember 2018 veröffentlicht.
Die Inhalte der Website werden seither laufend ergänzt.
Die Website wurde keiner förmlichen Zertifizierung im Hinblick auf Barrierefreiheit unterzogen. Statt dessen prüfen wir selber die Website in zumindest einmal jährlich nach WCGA 2.1. Dabei werden wir von der für das Webdesign zuständigen Agentur Typoheads GmbH und Experten aus der Miliz beraten.
Menschen mit Behinderung können auch gerne telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen: +43 50201 20 28901