Europawahl
Anfang Juni wählen die Bürger der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Kommission – Parlament - Rat
Die Europäische Kommission ist die Exekutive der EU. Sie ist für die Ausarbeitung und Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften und für das Tagesgeschäft der EU zuständig. Die Kommission ist dabei abhängig von der Zustimmung des Europäische Parlamentes, das die Interessen der EU-Bürger vertritt, und des Rates der Europäischen Union, der die Interessen der Länder vertritt.
Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg. Gemeinsam mit den Vertretern der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben die Abgeordneten die Aufgabe, neue Gesetze zu gestalten und zu beschließen. Das Parlament genehmigt den EU-Haushalt und prüft die Verwendung der Mittel. Außerdem wählt es den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission. Seit der Gründung des Parlaments 1952 wurden seine Kompetenzen bei der EU-Rechtsetzung mehrmals deutlich erweitert. Festgelegt sind die Aufgaben des Europäischen Parlaments im Artikel des 14 EU-Vertrages. Da das Europäische Parlament – anders als nationale Parlamente– keine Regierung im traditionellen Sinn wählt, ist die Gegenüberstellung von Regierungskoalition und Oppositionsfraktionen hier weniger stark ausgeprägt. Statt Konfrontation werden meist Kompromisslösungen zwischen den großen Parteien gesucht.
705 Mitglieder
Seit 1979 werden die Mitglieder des Europäischen Parlamentes alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen, aber nicht gleichen Europawahlen von den Bürgern der EU gewählt. Damit ist das Europäische Parlament das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit.
Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten ist durch einen Beschluss des Europäischen Rates für jedes Land getrennt festgelegt. Die Abgeordneten werden dabei für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt. Dabei gilt das Prinzip der degressiven Proportionalität, dem zufolge größere Länder grundsätzlich mehr Abgeordnete haben als kleinere, kleinere Länder jedoch mehr Abgeordnete pro Einwohner als größere.
Das Europäische Parlament besteht derzeit aus insgesamt 705 Mitgliedern: 704 Abgeordnete plus der Präsident des Europäischen Parlamentes.
Fraktionen
Das Europäische Parlament ist – ebenso wie ein nationales Parlament– nicht entlang nationaler Gruppen, sondern gemäß weltanschaulichen Fraktionen organisiert. In der Wahlperiode 2019 bis 2024 sind dies sieben Fraktionen, 50 Abgeordnete sind fraktionslos (Stand April 2024).
Europawahl 2024
Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des Europäischen Parlaments bei der Europawahl 2024 beträgt 720. Das sind um 15 mehr als bei der Wahl 2019. Österreich wird 20 Abgeordnete entsenden. 2019 waren es 19 (7 ÖVP, 5 SPÖ, 3 Grüne, 3 FPÖ, 1 Neos)
Da die verschiedenen Mitgliedstaaten der EU unterschiedliche Traditionen bei der Festlegung von Wahlterminen haben, fallen die Europawahlen in den verschiedenen Ländern auch nicht auf dasselbe Datum: Die Wahl muss aber innerhalb eines Zeitraums von vier Tagen von Donnerstag bis Sonntag stattfinden. Für Österreich wurde Sonntag, der 9. Juni 2024, als Wahltag festgelegt.