159 neue Heereskraftfahrer ausgebildet
Heeresfahrzeuge dürfen nur mit einer Heereslenkberechtigung gelenkt werden. Die Ausbildung für die Erlangung einer Heereslenkberechtigung erfolgt im Rahmen der Bundesheer-eigenen Fahrschulen und umfasst die theoretische und praktische Kraftfahrausbildung. Durchgeführt wird diese Kraftfahrausbildung ausschließlich durch Heeresfahrlehrpersonal. Die Militärakademie verfügt dazu über den Kf-Lehrtrupp mit sechs Heeresfahrlehrern. Bei Bedarf erhält der Kf-Lehrtrupp personelle Verstärkung durch Heeresfahrlehrer von anderen Verbänden des Bundesheeres.
Tätigkeit 2020
Zu vier Terminen wurden im Jahr 2020 Fahrschulen an der Militärakademie durchgeführt. 159 neue Heereskraftfahrer wurden dabei in den unterschiedlichen Klassen ausgebildet:
- 15 Klasse B1 (Mehrspurige, handelsübliche Kfz bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse)
- 111 Klasse B (Mehrspurige Kfz bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, einschließlich geländegängige Kfz)
- 33 Klasse C (Mehrspurige Kfz über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse)
Mehr als nur Lenken
Die Kraftfahrausbildung hat den Heereskraftfahrer zu befähigen, Fahrzeuge unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in dem ihrer Verwendung entsprechenden Umfang
- zu lenken und zu bedienen,
- aber auch zu warten und zu pflegen.
Hierbei ist auch auf die besonderen Umstände eines Einsatzes des Bundesheeres Bedacht zu nehmen. In der praktischen Kraftfahrausbildung ist daher neben dem Fahren im öffentlichen Straßenverkehr insbesondere das Fahren im Gelände zu schulen.
Sehr positiv anzumerken ist und das spricht für die hohe Motivation und die fachliche Kompetenz des Lehrpersonals, dass alle Teilnehmer, die eine Kraftfahrausbildung begonnen haben, diese auch erfolgreich abgeschlossen hat.