Besuch beim Verfassungsgerichtshof
Im zweiten Semester des Fachhochschul-Bachelorstudienganges wird die Lehrveranstaltung „Österreichisches Verfassungsrecht“ abgehalten.
Lehrveranstaltung
Das Ziel der Lehrveranstaltung ist, dass die Studierenden eine Einführung in die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des militärischen Handelns erhalten sowie die Fähigkeit entwickeln, eigenständige Beurteilungen zu verfassungsrechtlichen Fragestellungen im militärischen Bereich durchzuführen.
Es werden daher Kenntnisse aller wesentlichen Bereiche des österreichischen Verfassungsrechts, im Besonderen des Wehrverfassungsrechts einschließlich des Staatsnotstandsrechts vermittelt.
Den Abschluss der Lehrveranstaltung für die Militärakademiker das Jahrganges "Dragonerregiment 7" bildete der Besuch des Verfassungsgerichtshofes.
Info über aktuelle Rechtsprechung und Rundgang
Nach der Begrüßung durch den Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Univ. Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, erfolgte die Vorstellung des Aufgabenbereichs des Verfassungsgerichtshofes durch Univ. Ass. Dr. Markus Vašek. Dabei wurden unter anderem die aus den Medien bekannten Urteile des Verfassungsgerichtshofes wie die Aufhebung der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl, die gleichgeschlechtliche Ehe oder die Anerkennung eines dritten Personenstandes erörtert.
Der Vortragende ließ jederzeit Fragen zu, wodurch sich interessante Diskussionen ergaben. So konnten die Militärakademiker verfassungsrechtliche Hintergründe zu Themen wie der Möglichkeit der Einführung der Wehrpflicht auch für Frauen nach dem Beispiel Norwegens, dem möglichen Einsatz des Bundesheeres zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen sowie zur Durchsetzung von Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes am Beispiel der zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten erhalten.
Eine Führung durch das gesamte Gebäude rundete das Programm ab.
Der Verfassungsgerichtshof
Der österreichische Verfassungsgerichtshof ist als einzige in Österreich zur Ausübung der Verfassungsgerichtsbarkeit berufene Institution eine der wichtigsten Einrichtungen im Rechtsschutzsystem der österreichischen Bundesverfassung und neben dem Verwaltungsgerichtshof und dem Obersten Gerichtshof eines von drei Höchstgerichten in Österreich.
Der Verfassungsgerichtshof mit ca. 100 Bediensteten besteht aus 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern. Weiters gibt es sechs Ersatzmitglieder, die dann einen Fall mitentscheiden, wenn eines der Mitglieder etwa aus Befangenheits- oder Krankheitsgründen ausfällt. Mitglieder und Ersatzmitglieder werden vom Bundespräsidenten ernannt. Für die Position des Präsidenten und des Vizepräsidenten hat die Bundesregierung das Vorschlagsrecht.
Alle Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes müssen durch das Studium der Rechtswissenschaften sowie durch eine langjährige einschlägige berufliche Praxis für das Amt qualifiziert sein.