EF - Ein Begriff kehrt zurück
Nachdem in den letzten Jahren Offiziers- und Unteroffiziersanwärter gemeinsam im Rahmen der Kaderanwärterausbildung ausgebildet wurden, erfolgt ab September 2025 wieder eine Trennung.
Offiziers- und Unteroffiziersanwärter werden gesondert voneinander ausgebildet werden. Es kann zwar vorkommen, dass die Ausbildung in ein und derselben Einheit stattfindet, dann jedoch in unterschiedlichen Ausbildungszügen.
"Neu" ist auch die Wiedereinführung des Begriffes "Einjährig Freiwilliger" (EF) für die Offiziersanwärter - ein Marke, die jahrzentelang im Bundesheer verwendet wurde und mit der eine intensive und spannende Ausbildung, Förderung der Persönlichkeit sowie von Kameradschaft und Gemeinschaft in Verbindung gebracht wird.
Die einzelnen Ausbildungsabschnitte werden bezeichnet als:
- EF-Ausbildung 1
- EF-Ausbildung 2 bzw. EF-Ausbildung 2/Berufsoffiziersanwärter