Führungsausbildung 4
In der Führungsausbildung 4 lernen die Militärakademiker die unkonventionelle Kampfführung, d.h. Hinterhalt, Überfall, terroristische Akte,.. kennen. Dies dient vor allem zur Vorbereitung auf die Einsatzart Schutz, in der es gilt Bedrohungen dieser Art erkennen und abwenden zu können. Im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung werden Flexibilität, Kreativität, Initiative und Durchhaltefähigkeit gefördert.
Für den Jahrgang „Dragonerregiment 7“ fand dieser Ausbildungsabschnitt von 3. bis 14. Februar 2020 statt.
Besondere Verfahren im Gefecht
Angeleitet durch jene Jahrgangsangehörigen, die eine Jagdkommandoausbildung absolviert haben, wurden in der ersten Ausbildungswoche mittels Geländebesprechungen und praktischen Übungen die Grundsätze der besonderen Verfahren im Gefecht Hinterhalt und Überfall vermittelt.
Im Hinterhalt sollen einem sich in Bewegung befindlichen Gegner durch überraschende Feuereröffnung und Waffenwirkung Verluste zugefügt werden ohne ihm die Gelegenheit zum Gegenangriff bzw. Gegenstoß zu geben.
Der Überfall ist ein besonderes Verfahren im Gefecht, bei dem eine gegnerische Truppe oder Einrichtung durch
überraschenden Zugriff vernichtet oder ausgeschaltet wird und sich die eigenen Kräfte anschließend
unverzüglich wieder absetzen.
Übung
In der zweiten Ausbildungswoche fand in den Gutensteiner Alpen eine mehrtägige Übung statt. Die Fähnriche hatten dabei mit Hinterhalten, Überfällen und Störaktionen dem Übungsgegner die uneingeschränkte Nutzung des Raumes zu verwehren, aber auch selber unerkannt sich im Raum aufzuhalten und zu bewegen sowie auf Gegenjagdkräfte zu reagieren. Die winterlichen Verhältnisse haben die Auftragserfüllung nicht erleichtert und sehr die Durchhaltefähigkeit gefordert. Abgeschlossen wurde diese Übung durch Aktionen im Stadtgebiet von Wiener Neustadt um so auch die Besonderheiten des Kampfes im verbauten Gebiet kennen zu lernen.
Gefechtsschießen im freien Gelände
Auch die Führungsausbildung 4 fand ihren Abschluss mit einem Gefechtsschießen. Besonderheit dabei: Schießen im freien Gelände.
Auf Grund der vorliegenden Zustimmung durch den Grundstückseigentümer und der Genehmigung durch die zuständige Abteilung im Bundesministerium für Landesverteidigung konnte ein Hinterhalt im scharfen Schuss unter Einsatz von Sturmgewehr, Maschinengewehr und Panzerabwehrrohr durchgeführt werden.