Lockdown
In Umsetzung der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, die mit 17. November 2020 in Kraft getreten und bis inklusive 6. Dezember 2020 gültig ist, werden an der Militärakademie folgende Maßnahmen getroffen:
- Die Ausbildung der Fähnriche wird so weit als möglich auf "distance learning" umgestellt. Durch die konkrete Abstimmung der Dienstpläne der einzelnen Jahrgänge wird versucht die Anzahl der sich an der Militärakademie befindlichen Auszubildendenden möglichst gering zu halten.
- Die Laufbahnkurse am Institut für Offiziersweiterbildung werden fortgeführt.
- Die Aufteilung auf kleinere Ausbildungsgruppen und größtmögliche Distanz wird angestrebt.
- Die Schulausbildung an der BHAK für Führung und Sicherheit wird in Form des "distance learnings" fortgeführt.
- Alle geplanten "geführten Schulvorstellungen" an der BHAK für Führung und Sicherheit sind abgesagt.
- Das Kaderpersonal der Militärakademie arbeitet so weit als möglich im "Homeoffice".
- Die Teilnahme der Öffentlichkeit an den Gottesdiensten in der St. Georgs-Kathedrale ist bis einschließlich 6. Dezember 2020 nicht möglich.
- Taufen und Trauungen in der St. Georgs-Kathedrale sind bis einschließlich 6. Dezember 2020 nicht möglich.
- Bei Gottesdiensten in der St. Georgs-Kathedrale anlässlich von Begräbnissen sind bis zu 50 Personen möglich.
- Bis auf Weiteres finden keine Veranstaltungen statt.
- Die Möglichkeiten zur Besichtigung der Burg sowie zum Besuch der Ausstellung "Von der Kaiserresidenz zur Offiziersschmiede" sind weiterhin ausgesetzt.
- Nicht-Angehörigen der Militärakademie wird der Zutritt nur in Ausnahmefällen genehmigt.