Nationalfeiertag
Der österreichische Nationalfeiertag wird seit 1965 jährlich am 26. Oktober begangen. Am 25. Oktober 1965 verabschiedete dazu der Nationalrat einstimmig das Bundesgesetz über den österreichischen Nationalfeiertag das tags darauf in Kraft trat.
Darin steht geschrieben: „Eingedenk der Tatsache, daß (sic) Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen: Der 26. Oktober ist der österreichische Nationalfeiertag.“
Der Nationalfeiertag löste den vormaligen "Tag der Fahne" – ebenfalls der 26. Oktober - als Nationalfeiertag ab. 1967 wurde der Nationalfeiertag den übrigen gesetzlichen Feiertagen in Österreich gleichgestellt und ist seither arbeitsfrei.
Österreichweit werden am 26. Oktober zahlreiche Veranstaltungen durchgeführt, welche an die Freiheit Österreichs und besonders an die Neutralität und Unabhängigkeit des Landes erinnern sollen. Die österreichische Bevölkerung verwurzelt sich immer stärker mit den Farben rot-weiß-rot und weiß die Bedeutung des Bestehens des selbständigen und neutralen Staates Österreichs zu schätzen. Der Nationalfeiertag ruft in der österreichischen Bevölkerung immer wieder ein Nationalbewusstsein hervor, das durch die Begehung dieses Tages Jahr für Jahr gestärkt wird. Für viele Österreicher stellt die Neutralität des Landes einen wichtigen Identitätsfaktor dar.