Schießen im freien Gelände
Grundsätzlich ist für ein Scharfschießen die vorhandene militärische Infrastruktur, dh. Schießplätze und Truppenübungsplätze, zu nutzen. Die Vorschriftlenlage lässt aber auch Schießen außerhalb, dh. im freien Gelände zu. Ausbildungsvorhaben können dadurch zeitsparend und realitätsnah gestaltet werden.
Gefechtsschießen Hinterhalt
Als Abschluss und Höhepunkt der Führungsausbildung 4 diente ein Gefechtsschießen. Um das Übungsszenario nicht unterbrechen und um die weite Anfahrt auf einen Truppenübungsplatz nicht durchführen zu müssen, fiel die Entscheidung zur Durchführung eines Schießens im freien Gelände. Ein Geländeabschnitt im Gemeindegebiet von Lanzenkirchen bot dazu optimale Voraussetzungen.
Die Besonderheit eines derartigen Schießens motivierte hochrangige Personen dem Schießen als Zuseher beizuwohnen. So konnten Generalmajor Robert Prader, stellvertretender Kommandant der Streitkräfte, Brigadier Andreas Mempör vom Kommdando Streitkräftebasis, Markus Sauer, der Bezirkshauptmann von Wiener Neustadt, Stadtrat Franz Piribauer sowie der Bürgermeister von Lanzenkirchen Bernhard Karnthaler begrüßt werden.
Der Jahrgang "Dragonerregiment 7" führte am Freitag, den 14. Februar 2020 zweimal einen Hinterhalt im scharfen Schuss durch. Zum Einsatz gebracht wurden Sturmgewehre, Maschinengewehre und Panzerabwehrrohre. Das Schießen diente dazu die Führungsfähigkeit der in Kommandantenfunktionen eingeteilten Fähnriche zu verbessern. Die Durchführung des Schießens im freien Gelände sollte aber auch allen Fähnrichen die generelle Möglichkeit zur Durchführung eines derartigen Schießvorhabens zeigen.
Sicherheitsbestimmungen für das Scharfschießen
Um eine Gefährdung auszuschließen kommen als Zielräume nur abgelegene, verkehrsarme und unbewohnte Räume in Betracht. Die Zustimmung der Grundeigentümer zur vorübergehenden Benützung ihrer Grundstücke ist zwingend einzuholen.
Durch den Leitenden des Schießens ist das Schießen nach den Vorgaben der "Dienstvorschrift für das Bundesheer: Sicherheitsbestimmungen für das Scharfschießen" zu planen. Der Antrag auf Genehmigung zur Durchführung des Scharfschießens im Freien Gelände ist gemeinsam mit den erstellten Sicherheitsunterlagen an die zuständige Abteilung im Bundesministerium für Landesverteidigung vorzulegen. Diese prüft den Antrag hinsichtlich Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und zieht dazu auch Experten des Amtes für Rüstung und Wehrtechnik zurate.
Nach Genehmigung ist die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde schriftlich mit dem Ersuchen um Kundmachung zu verständigen.
Im Gegensatz zu einem Schießen auf einem Schießplatz oder Truppenübungsplatz ist der Leitende des Schießens auch für die "äußere Sicherheit", dh. für die Absperrung des Gefahrenbereiches verantwortlich. Der Ort des Schießens ist unter diesem Aspekt zu wählen, um den Aufwand und Personaleinsatz dazu möglichst gering zu halten.