Tauglich?
Der 18. Geburtstag, etwas ganz Besonderes.
Endlich 18 Jahre alt und „erwachsen“. Jeder der 16 Kadetten vom Jahrgang 2004 weiß: “Ab heuer kann ich mich überall piercen und tätowieren lassen, darf Lotto spielen, rauchen und gebrannten Alkohol trinken, ins Solarium gehen, kann Verträge unterschreiben und ohne Zustimmung der Eltern von zu Hause ausziehen.“
Aber es gelten eben nicht nur die Rechte eines Erwachsenen, sondern auch die Pflichten.
Dabei sein ist Pflicht!
Und so wissen sie auch, dass jeder männliche österreichische Staatsbürger der Ladung zur Stellung (oft auch Musterung genannt) folgen muss.
Klar fühlt es sich nicht unbedingt gut an, zu etwas verpflichtet zu werden, aber gemeinsam mit den Freunden aus der Schule hat es auch etwas Abenteuerliches an sich und gehört eben auch dazu. Dies gilt speziell, wenn man Schüler der BHAK für Führung und Sicherheit ist, wo viele als zukünftigen Beruf den eines Soldaten oder Polizisten anstreben, wofür eine Tauglichkeit Voraussetzung ist.
Am Dienstag, den 15. Februar 2022 um 05.30 Uhr morgens trafen sich die jungen Burschen, etwas müde aber gut gelaunt, vor ihrer Schule in Wiener Neustadt und machten sich gemeinsam auf den Weg zum Stellungshaus nach Wien.
Hier wird „Auf Herz und Nieren geprüft!“
Bevor es jedoch zu den eigentlichen Testungen ging erfolgte der mittlerweile schon obligatorische Corona Antigentest. „Das Stellungshaus betritt nur wer negativ getestet ist“, unterstrich der Leiter der Stellungsuntersuchung Oberst Otmar B.
Nach der Bekleidungsausgabe, der Blutabnahme, Harnabgabe und Körpervermessung gab es auch endlich das heißersehnte Frühstück. Gestärkt (mit ein, zwei Semmeln im Bauch) ging es nach einem Vortrag durch das Heerespersonalamt (HPA) weiter mit den psychologischen Tests. Dabei wurde das Allgemeinwissen, die sprachliche und technische Begabung sowie die Cyber-Eignung überprüft.
Damit die Wartezeit zwischen den einzelnen Stationen schneller verging, wurde mit den Freunden über die einzelnen Test-Erfahrungen gescherzt und gelacht. Nach der Computertestung, wo es galt Synonyme zu finden, fragte Paul B. seine Kameraden: "Da waren Wörter dabei die ich in meinem Leben noch nie gehört habe. Was soll bitte Torf sein?"
Zur Ermittlung des Gesundheitszustandes folgten medizinische Untersuchungen (u.a. EKG, Seh-, Hör-, u. Lungenfunktionstest) sowie eine Röntgenuntersuchung. Am zweiten Tag waren alle Tests und Untersuchungen abgeschlossen und es wurde die sogenannte Tauglichkeitsbescheinigung ausgestellt.
Die möglichen Ergebnisse können sein:
- "tauglich": Du erhältst eine Tauglichkeitsbescheinigung und bist verpflichtet, entweder Wehrdienst oder Zivildienst zu leisten.
- "vorübergehend untauglich": Das bedeutet, dass du zurzeit nicht für den Wehrdienst geeignet bist. Du wirst nach einer gewissen Frist noch einmal zur Stellung geladen, bei der deine Tauglichkeit dann neuerlich überprüft wird.
- "untauglich": Untauglich ist, wer aus körperlichen und/oder psychischen Gründen nicht für den Wehrdienst geeignet ist. Ist man untauglich wird man nicht zum Grundwehrdienst einberufen. Man muss dann auch keinen Zivildienst leisten!
"Tauglichkeit neu"
Aufgrund von geburtenschwachen Jahrgängen und zunehmend geltend gemachter Beeinträchtigungen konnten zuletzt nur mehr an die 71,5 Prozent der Stellungspflichtigen als "tauglich" eingestuft werden. Daher setzten Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und ihre für den Zivildienst zuständige Regierungskollegin Elisabeth Köstinger im März 2021 per Weisung die Kriterien für das Einziehen beim Bundesheer beziehungsweise bei den Zivildienstorganisationen herab.
Die neuen Regeln bei den Stellungsuntersuchungen sollen dafür sorgen, dass auch Wehrpflichtige mit leichten Einschränkungen ihren Grundwehrdienst leisten können. Seitdem werden die jungen Männer noch genauer als bisher unter die Lupe genommen und auf mehr als 400 medizinische Kriterien abgeklopft. Bis zu 2.000 junge Männer mehr, 1.200 für das Bundesheer und 800 für den Zivildienst, sollen damit pro Jahr zur Verfügung stehen.
Hatte man früher kein ideales Rückgrat, einen Gehörschaden von zu lauter Musik, Allergien, oder Übergewicht - eine der häufigsten Ursachen für Untauglichkeit -, konnte das schon Grund genug sein um vom Grundwehr- oder Zivildienst befreit zu werden. Jetzt bedeuten diese Beeinträchtigungen keine Untauglichkeit mehr, vielmehr wird für jeden einzelnen entschieden, was er tun könne und was nicht. Nicht tauglich sollen nur jene sein, für die der Grundwehr- oder Zivildienst physisch und psychisch tatsächlich nicht möglich ist. Verwendet werden diese Grundwehrdiener beispielsweise in Büros, als Kraftfahrer, in Küchen des Heeres oder auch in IT-Abteilungen, wenn entsprechende Kenntnisse vorhanden sind.
Übergewicht ist aber zum Glück kein Thema für unsere 16 topfitten Kadetten. Die Sportausbildung nimmt einen großen Stellenwert in ihrer Schule ein und ein regelmäßiges Training und die damit verbundene körperliche Fitness sind für sie mittlerweile selbstverständlich.
Tauglich!
Wir gratulieren unseren Jungmännern die für tauglich befunden wurden und wünschte den jungen Herren viel Erfolg für ihre kommenden Aufgaben.