Der Schulgemeinschaftsausschuß
Dem Schulgemeinschaftsausschuß gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an.
Das wichtigste Gremium
Das wichtigste Gremium für die gelebte Partnerschaft von Studierenden, Eltern und LehrerInnen ist der Schulgemeinschaftsausschuss, kurz SGA. Wird z.B. eine Verhaltensvereinbarung als Teil der Hausordnung festgelegt so geschieht dies im SGA. Doch dieses Gremium hat nicht nur Entscheidungs- sondern auch Beratungskompetenzen. Bei der Einführung eines Schulversuchs, ist der Ausschuss nur zu informieren.
(SchUG § 64 Abs. 2)
Wer gehört zum SGA?
Der Schulgemeinschafts-ausschuss ist das demokratische, partnerschaftliche Forum in der Schule. Er besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern; je drei StudierendenvertreterInnen, LehrerInnen und ElternvertreterInnen. Jede diese drei Gruppen wählt drei VertreterInnen und deren StellvertreterInnen in den Ausschuss. Den zehnten Platz nimmt die Schulleitung ein, die nicht stimmberechtigt ist.
(SchUG § 64 Abs. 3 - 9)
Was macht der SGA?
Der Schulgemeinschafts-ausschuss ist berechtigt, Entscheidungen zu treffen und Beratungen zu führen. Je nach Thema sind Beschlüsse mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit oder aber einer einfachen Mehrheit zu treffen. Die Position der Studierenden kann hier das Zünglein an der Waage sein.
Amtsverschwiegenheit
Bei jeder Sitzung des Schulgemeinschaftsausschusses muss Protokoll geführt werden. Danach ist es den Mitgliedern zugänglich zu machen. Für Studierenden-vertreterInnen im Ausschuss gilt dasselbe wie für Eltern und LehrerInnen: Die Mitglieder unterliegen der Amtsverschwiegenheit.