Zur Truppenoffiziersausbildung sind jene Soldatinnen und Soldaten zugelassen, die die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllen, das Auswahlverfahren zur Truppenoffiziersausbildung positiv absolviert und einen Studienplatz zugewiesen bekommen haben.
Die Anzahl der Studienplätze unterliegt einer jährlichen Änderung und richtet sich nach dem Personalbedarf im Offiziersbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Die allgemeinen Zulassungsbedingungen zur Truppenoffizersausbildung sind:
Positive Eignungsprüfung zum Ausbildungsdienst mit dem Ergebnis „Geeignet für eine Offiziersverwendung“.
Nachweis der allgemeinen Universitätsreife durch Reife- und Diplomprüfung, Reifeprüfung bzw. Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder Zusatzprüfung für den Fachhochschul-Bachelorstudiengang Militärische Führung.
Einschlägige berufliche Qualifikation. Diese wird erreicht durch den erfolgreichen Abschluss der Kaderanwärterausbildung 1 bzw. im Falle der Erlangung der allgemeinen Universitätsreife durch die Zusatzprüfung für den Fachhochschul-Bachelorstudiengang Militärische Führung durch den positiven Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO (Unteroffiziersausbildung).
Lebensalter von höchstens 37 Jahren im Kalenderjahr des Auswahlverfahrens. In begründeten Einzelfällen kann ein Überschreiten der Altersgrenze genehmigt werden.
Darüber hinaus haben sich Berufsoffiziersanwärter dem Auswahl- und Aufnahmeverfahren zu unterziehen.