Das Formular „Antrag auf Kostenzuschuss für Schul- oder Klassenprojekte“ liegt im Sekretariat der Schule auf bzw. kann es unter https://www.milak.at/schule/elternverein/dokumente-download heruntergeladen werden.
Förderungsanträge müssen vor dem Projekt gestellt werden und können nur dann bearbeitet werden, wenn der Elternverein die Möglichkeit hat, den Antrag noch vor dem Start der Veranstaltung/des Projekts zu beschließen.
Nachträglich können KEINE Förderungen gewährt werden!
Nach dem Übermitteln des ausgefüllten Antragsformulars werden Sie der Obmann oder der Kassier kontaktieren. Es folgt eine Antragsprüfung und Abstimmung im Vorstand des Elternvereins.
- Förderer ist der ELTERNVEREIN BHAK Führung und Sicherheit an der Theresianischen Militärakademie (idF “Elternverein BHAK Führung und Sicherheit“).
- Der Elternverein BHAK Führung und Sicherheit wird, die für das jeweilige Schuljahr zur Verfügung stehenden Fördermittel pro Klasse auf seiner Website bekannt geben.
- Förderungswerber ist grundsätzlich eine Klasse der BHAK Führung und Sicherheit. In Ausnahmefällen können auch einzelne Schüler gefördert werden. (idF Förderungswerber)
- Die eingereichten Förderungen müssen einen direkten oder indirekten schulischen oder gesellschaftspolitisch wertvollen Nutzen für die Förderungswerber haben.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
- Der Elternverein BHAK Führung und Sicherheit behält sich das Recht vor, in die Entscheidung mit einzubeziehen, ob der jeweilige Förderungswerber bereits in den Genuss von Förderungen gekommen ist.
- Ist der Förderungswerber eine Klasse, so ist für das Gesamtausmaß der dieser Klasse zur Verfügung stehenden Fördermittel die Anzahl der EV- Mitglieder der Erziehungsberechtigten dieser Klasse ausschlaggebend.
- Die Förderungen erfolgen nach dem Subsidiaritätsprinzip, d.h. eine Förderung erfolgt nur, wenn das Vorhaben (Projekt) ohne sie nicht oder nicht zur Gänze in Angriff genommen oder durchgeführt werden kann.
- Für Höhe und Umfang der Förderung ist die budgetäre Situation des Elternvereins BHAK Führung und Sicherheit maßgebend.
- Bei Förderungen, die Inventar betreffen oder bauliche Maßnahmen der Schule erfordern, wird die Unterstützung in Form einer Schenkung an den Schulerhalter abgewickelt. Das schriftliche Einverständnis der Schulleitung zum Ankauf ist vorzulegen. Die Rechnung darf nicht an den Elternverein BHAK Führung und Sicherheit adressiert sein. Sind es bauliche Maßnahmen, die Bestand haben, ist in geeigneter Art und Weise ein Hinweis anzubringen, dass dies durch den Elternverein mitfinanziert wurde.
- Bei Förderungen, die Veranstaltungen betreffen: Voraussetzung für die Gewährung von Subventionen ist die Einreichung 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin. Bei allen Drucksorten oder Präsentationen, Werbemittel etc., im Zuge der Veranstaltung ist der Elternverein als Sponsor anzuführen bzw. dessen Logo aufzudrucken. Zusätzlich ist bei der Veranstaltung in geeigneter Art und Weise in Absprache mit dem Vorstand des Elternvereins auf das Sponsoring des Elternvereines hinzuweisen.
- Förderungen von Schülergruppen /Projekten: Jedes Ansuchen (Antragsformular für die Unterstützung einer Gruppe) muss schriftlich spätestens 21 Tage vor der nächsten Vorstandssitzung des Elternvereins BHAK Führung und Sicherheit per E-Mail an die Mailadresse des Elternvereins elternverein@bhak-sicherheit-wrn.ac.at eingebracht werden. Der Einreicher kann das Projekt nach fristgerechter Einreichung auch persönlich auf Einladung des Vorstandes des Elternvereins vorstellen.
- Das Förderansuchen muss vollständig ausgefüllt sein.
- Die Datenschutzerklärung ist von allen Förderungswerbern auszufüllen.
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt per Überweisung auf das bekannt gegebene Konto im Förderansuchen des Antragstellers oder der jeweiligen Klassenkasse.
- Der Antragsteller übernimmt die Verantwortung, dass die Förderung zweckentsprechend verwendet wird. Vorzugsweise tätigt der Förderungswerber die Ausgaben.
- Die statutengerechte Einzahlung des Elternvereinsbeitrages ist durch Beilage einer Kopie des Zahlungsbelegs nachzuweisen. Bei Ansuchen für Einzelförderungen für den jeweiligen Schüler; bei Ansuchen für Förderungen von Schüler-Gruppen ist die Einzahlung mindestens eines Mitgliedes der Gruppe erforderlich.
- Bewilligte Förderungen sind keine Begründung für Anträge in Folgejahren.
- Der Elternverein BHAK Führung und Sicherheit ist berechtigt, die geförderten Projekte auf seiner Homepage und in Aussendungen anzuführen.
- Alle nicht bis 30.6. des jeweiligen Schuljahres verteilten Fördermittel werden dem Gesamtförderbetrag des kommenden Schuljahres gutgeschrieben.