Die Ausbildung zum IKT-Offizier richtet sich an Frauen und Männern mit folgenden Eigenschaften:
- Interesse an Informations- und Kommunikationstechnologie
- Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
- Teamfähigkeit
- Sportlichkeit
- Interesse neue Herausforderungen zu meistern
- Interesse am Bundesheer
- Interesse an Aufgabenerfüllung auch Outdoor
- Bereitschaft auch temporär im Ausland Dienst zu versehen
- Flexibilität und Mobilität
Die Ausbildung zum IKT-Offizier können jene Soldatinnen und Soldaten absolvieren, die die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllen, das Auswahlverfahren zur Truppenoffiziersausbildung positiv absolviert und einen Studienplatz zugewiesen bekommen haben.
Allgemeine Zulassungsbedingen zur Truppenoffiziersausbildung:
Positive Eignungsprüfung zum Ausbildungsdienst mit dem Ergebnis „Geeignet für eine Offiziersverwendung“.
Nachweis der allgemeinen Universitätsreife durch Reife- und Diplomprüfung, Reifeprüfung bzw. Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder Zusatzprüfung für den Fachhochschul-Bachelorstudiengang Militärische Führung.
Einschlägige berufliche Qualifikation. Diese wird erreicht durch den erfolgreichen Abschluss der Kaderanwärterausbildung 1 bzw. im Falle der Erlangung der allgemeinen Universitätsreife durch die Zusatzprüfung für den Fachhochschul-Bachelorstudiengang Militärische Führung durch den positiven Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO (Unteroffiziersausbildung).
Lebensalter von höchstens 37 Jahren im Kalenderjahr des Auswahlverfahrens. In begründeten Einzelfällen kann ein Überschreiten der Altersgrenze genehmigt werden.
Auswahl- und Aufnahmeverfahren
Die Anforderungen an einen IKT-Offizier sind hoch! Dementsprechend suchen wir die Bestqualifiziertesten. Um einen der limitierten Plätze für die Ausbildung zum IKT-Offizier zu erlangen, haben sich die Bewerber dem Auswahl- und Aufnahmeverfahren zu unterziehen.
Ausbildungsplätze
Der Bedarf an IKT-Offizieren liegt bei 15 bis 20 pro Jahr.
Die tatsächliche Anzahl der Ausbildungsplätze unterliegt einer jährlichen Änderung und richtet sich nach dem Personalbedarf im Offiziersbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.